Datenschutzhinweis Straßenreinigungsgebühr
im Zusammenhang mit der Festsetzung der Straßenreinigungsgebühren
Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen
Verantwortlich für die Datenerhebung ist die Stadt Haldensleben – Die Bürgermeisterin – Markt 20-22, 39340 Haldensleben, E-Mail: buergermeister@haldensleben.de, Tel. Behördennummer 115 oder +49 03904 479 130.
Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten
Die Datenschutzbeauftragte der Stadt Haldensleben, Markt 20-22, 39340 Haldensleben erreichen Sie unter Tel. Behördennummer 115 oder +49 3904 479 362, E-Mail datenschutz@haldensleben.de
Zwecke und Rechtsgrundlagen der VerarbeitungDie Daten werden dafür erhoben, um die Straßenreinigungsgebühren festsetzen und erheben zu können. Dabei werden Ihre Angaben, Daten aus der automatisierten Liegenschaftskarte, Angaben der Einwohnermeldeämter und das Grundbuchamt verwendet. verwendet. Die Speicherung erfolgt in einer Grundstückssteuerakte und im Veranlagungsverfahren. In der Grundstückssteuerakte wird der Schriftverkehr und im Veranlagungsverfahren werden die Daten für die Straßenreinigungsgebührenfestsetzung und die Zahlungsdaten gespeichert. Rechtsgrundlagen sind Artikel 6 Abs. 1 e der EU-DSGVO, Straßenreinigungs- und Straßenreinigungsgebührensatzung, § 34 BMG.
Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten
Die personenbezogenen Daten unterliegen dem besonderen Schutz des Steuergeheimnisses. Die Daten dürfen auch bei der Verwaltung anderer Kommunalabgaben verwertet werden (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 c) aa) KAG-LSA). Nach § 21a Abs. 2 VwVG darf die Vollstreckungsbehörde die Daten auch bei der Vollstreckung wegen anderer Geldleistungen verwenden.
Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten
Personenbezogene Daten müssen solange gespeichert werden, wie sie für das Besteuerungsverfahren erforderlich sind. Die steuerlichen Aufbewahrungsfristen ergeben sich aus den § 13 Abs. 1 Nr. 4 b) und § 13a Abs. 1 KAG-LSA in Verbindung mit §§ 169-171, 228-232 AO.
Betroffenenrechte
Nach der EU-DSGVO stehen Ihnen folgende Rechte zu:
Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 EU-DSGVO).
Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 EU-DSGVO).
Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 EU-DSGVO).
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die Stadt Haldensleben, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Landesbeauftragten für den Datenschutz, Leiterstraße 9, 39104 Magdeburg, E-Mail: poststelle@lfd.sachsen-anhalt.de, Tel. 0391 81803-0, Fax 0391 81803-33.
Pflicht zur Bereitstellung der Daten und Folgen der Nichtbereitstellung
Sie sind auf der Grundlage des § 7 der Straßenreinigungsgebührensatzung zur Datenbereitstellung verpflichtet.
Ein Verstoß gegen die Meldepflichten stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße geahndet werden (§ 12 Straßenreinigungsgebührensatzung).
Erläuterung der Abkürzungen
AO - Abgabenordnung
Art. - Artikel
BMG - Bundesmeldegesetz
EU-DSGVO - Datenschutzgrundverordnung der Europäischen Union
KAG-LSA - Kommunalabgabengesetz des Landes Sachsen-Anhalt
Straßenreinigungs-
gebührensatzung - Straßenreinigungsgebührensatzung der Stadt Haldensleben
VwVG LSA - Verwaltungsvollstreckungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt