Datenschutzhinweis im Zusammenhang mit der Hundesachbearbeitung
1. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen
Die Stadt Haldensleben, vertreten durch der Bürgermeister, Markt 20-22, 39340 Haldensleben, E-Mail: buergermeister@haldensleben.de, Telefon 03904 479-0 – verarbeitet Ihre persönlichen Daten in den Bereichen Bürgerbüro und Rechts- und Ordnungsamt.
2. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
Ihre Daten werden zu folgenden Zwecken verarbeitet: An- und Abmeldung eines Hundes gemäß den Vorschriften des HundeG LSA
Ihre Daten werden auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 S. 1 e DSGVO (Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt), des Art. 6 Abs. 1 S. 1 c DSGVO (zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung) in Verbindung mit Vorschriften des Hundegesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (HundeG LSA) erhoben oder wenn Sie hierzu Ihre Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 a DSGVO erklärt haben.
3. Empfänger oder Kategorien von Empfängern
Zur Erfüllung dieser Aufgabe dürfen Ihre Daten an die/den zuständigen Sachbearbeiter des Rechts- und Ordnungsamtes und an die/den Sachbearbeiter für die Veranlagung zur Hundesteuer sowie an die Gerichte, die Staatsanwaltschaft, die Polizei, das Landesverwaltungsamt sowie Städte und Kommunen des Landes Sachsen-Anhalt weitergegeben werden.
Eine Übermittlung in ein Drittland erfolgt unsererseits nicht.
Im Übrigen werden alle Daten nur dann weitergegeben, wenn hierzu eine rechtliche Verpflichtung besteht oder Sie darin eingewilligt haben.
4. Dauer der Speicherung
Ihre Daten werden von uns auf Grundlage des § 15 HundeG LSA gespeichert
5. Betroffenenrechte
Sie haben das Recht auf Auskunft über Ihre bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten (Art. 15 DSGVO) sowie auf deren Berichtigung (Art. 16 DSGVO) oder Löschung bzw. Einschränkung der Verarbeitung (Art. 17 und 18 DSGVO). Ferner besteht ein Widerspruchsrecht (Art. 21 DSGVO) gegen die Verarbeitung, soweit diese nicht ausschließlich zur Aufgabenerfüllung erfolgt und ein Recht auf Übertragbarkeit (Art. 20 DSGVO) der von Ihnen bereitgestellten Daten.
Sollten Sie von Ihren o. g. Rechten Gebrauch machen, prüft die Stadt Haldensleben, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Landesbeauftragten für den Datenschutz Sachsen-Anhalt, Leiterstraße 9, 39104 Magdeburg, Tel. 0391 81803-0, E-Mail poststelle@lfd.sachsen-anhalt.de, Internet: www.datenschutz.sachsen-anhalt.de.
Wenn Sie in die Verarbeitung durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, ist diese stets zukunftswirksam widerruflich.
6. Pflicht zur Angabe von Daten
Sie sind auf der Grundlage der §§ 1, 2 i.V.m. § 15 HundeG LSA zur Datenbereitstellung verpflichtet. Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht angeben, kann gem. § 16 HundeG LSA ein Bußgeld verhängt werden.
Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie von unserer/m Datenschutzbeauftragten, Markt 20-22, 39340 Haldensleben, Tel. 03904 479-362, E-Mail datenschutz@haldensleben.de, welche/n Sie gern bei Fragen kontaktieren können.
Abkürzungsverzeichnis:
Art. - Artikel
Abs. - Absatz
S. - Satz
i.V.m. - in Verbindung mit
DSGVO - Datenschutzgrundverordnung
HundeG LSA - Gesetz zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren des Landes Sachsen-Anhalt