Inhalt

Datenschutzhinweis im Zusammenhang mit der Umlage der Verbandsbeiträge

1. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen

Die Stadt Haldensleben vertreten durch die Bürgermeisterin - Stadt Haldensleben, Markt 20-22, 39340 Haldensleben bzw. unter 03904 479 0 - verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten im Bauamt Abt. Stadtplanung /Umwelt.

2. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

Ihre Daten werden zu folgenden Zwecken verarbeitet: Umlage der Verbandsbeiträge des Unterhaltungsverbandes „Untere Ohre".

Ihre Daten werden auf Grundlage des Art. 6 Abs.1 S.1 c DSGVO (zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung) in Verbindung mit den § 56 Wassergesetz des Landes Sachsen-Anhalt und der §§ 1, 2 und 6 des Kommunalabgabengesetz Sachsen-Anhalt verarbeitet.

3. Empfänger oder Kategorien von Empfängern

Zur Erfüllung dieser Aufgabe dürfen Ihre Daten an die betreffenden Abteilungen der Stadtverwaltung Haldensleben, dem beauftragten Dienstleister – Abwasserverband Haldensleben „Untere Ohre“ sowie Zustellungsbevollmächtigte, vom Umlageschuldner bevollmächtigte Personen, Gerichte, Polizei, Finanzämter, andere Behörden, Hausverwaltungen, Notare und andere betreffende Gemeinden bzw. Kommunen weitergegeben werden.

Im Übrigen werden Ihre Daten nur dann weitergegeben, wenn hierzu eine rechtliche Verpflichtung besteht oder Sie darin eingewilligt haben.

4. Dauer der Speicherung

Ihre personenbezogenen Daten müssen solange gespeichert werden, wie sie für das Umlageverfahren erforderlich sind. Sie werden von uns auf Grundlage von gesetzlichen Verjährungs- bzw. Aufbewahrungsfristen welche sich aus den §§ 228 bis 232 Abgabenordnung ergeben, 5 Jahre gespeichert.

5. Betroffenenrechte

Sie haben das Recht auf Auskunft über Ihre bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten (Art. 15 DSGVO) sowie auf deren Berichtigung (Art. 16 DSGVO) oder Löschung bzw. Einschränkung der Verarbeitung (Art. 17, 18 DSGVO). Ferner besteht ein Widerspruchsrecht (Art. 21 DSGVO) gegen die Verarbeitung, soweit diese nicht ausschließlich zur Aufgabenerfüllung erfolgt; ein Recht auf Übertragbarkeit (Art. 20 DSGVO) der von Ihnen bereitgestellten Daten.

Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die Stadt Haldensleben, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Landesbeauftragten für den Datenschutz Sachsen-Anhalt, Leiterstraße 9, 39104 Magdeburg, Tel. 0391 81803-0, E-Mail: poststelle@lfd.sachsen-anhalt.de, Internet: www.datenschutz.sachsen-anhalt.de.

Wenn Sie in die Verarbeitung durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, ist diese stets zukunftswirksam widerruflich.

6. Pflicht zur Angabe von Daten

Sie sind auf der Grundlage des § 9 der Satzung der Stadt Haldensleben zur Umlage der Verbandsbeiträge des Unterhaltungsverbandes „Untere Ohre“ für das Haushaltsjahr 2017  zur Datenbereitstellung verpflichtet. Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht angeben, kann dies nach § 9 der Satzung als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie von unserer Datenschutzbeauftragten, Markt20 - 22, 39340 Haldensleben Tel.: 03904 479 2313, E-Mail: datenschutz @haldensleben.de, welche Sie gern bei Fragen kontaktieren können.