Datenschutzhinweis im Zusammenhang mit SEPA-Lastschriftmandaten
Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen
Verantwortlich für die Datenerhebung ist die Stadt Haldensleben – Der Bürgermeister –, Markt 20 – 22, 39340 Haldensleben, E-Mail buergermeister@haldensleben.de, Tel. Behördennummer 115 oder +49 03904 479 1300.
Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten
Die Datenschutzbeauftragte der Stadt Haldensleben, Markt 20 – 22, 39340 Haldensleben erreichen Sie unter der Tel. Behördennummer 115 oder 03904 479 2313, E-Mail datenschutz@haldensleben.de
Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
Ihre Daten werden zur Erfassung eines SEPA-Lastschriftmandats zum Einzug offener Forderungen verwendet.
Auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 S. 1 a EU-DSGVO in Verbindung mit der EU VO 260/2012 und das dt. SEPA-Begleitgesetz werden Ihre Daten verarbeitet.
Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten
Die Stadtkasse verarbeitet und speichert im Zuge der SEPA-Lastschriftverfahren persönliche Identifikations- und Kontaktdaten, wie z. Bsp. Vor- und Nachname, Adresse, Email-Adresse, Telefonnummer, Aktenzeichen sowie die Bankverbindungen (IBAN und BIC).
Im Übrigen werden Ihre Daten nur dann weitergegeben, wenn hierzu eine rechtliche Verpflichtung besteht oder Sie darin eingewilligt haben.
Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten
Ihre Daten werden von uns auf der Grundlage der Vorschriften für das SEPA-Lastschriftverfahren bis auf Widerruf gespeichert.
Betroffenenrechte
Nach der EU-DSGVO stehen Ihnen folgende Rechte zu:
Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 EU-DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 EU-DSGVO).
Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 EU-DSGVO).
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die Stadt Haldensleben, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Landesbeauftragten für den Datenschutz Sachsen-Anhalt, Leiterstraße 9, 39104 Magdeburg, Tel. 0391 81803-0, Fax 0391 81803-33, E-Mail: poststelle@lfd.sachsen-anhalt.de
Wenn Sie in die Verarbeitung durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, ist diese stets zukunftswirksam widerruflich.
Pflicht zur Bereitstellung der Daten und Folgen der Nichtbereitstellung
Die Zurverfügungstellung Ihrer Daten ist für die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren erforderlich. Die Teilnahme ist freiwillig.
Erläuterung der Abkürzungen
Art. – Artikel
EU-DSGVO – Datenschutzgrundverordnung der Europäischen Union
GemKVO Doppik LSA – Gemeindekassenverordnung Doppik des Landes Sachsen-Anhalt
BMG – Bundesmeldegesetz
VwVG LSA – Verwaltungsvollstreckungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt