Datenschutzhinweis im Zusammenhang mit der Übernahme einer Baumpatenschaft
Koordinierung der Baumpatenschaften der Stadt Haldensleben, Beratung und Begleitung der Baumpaten.
Diese Informationen und Hinweise gelten für die Datenverarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch:
Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen:
Verantwortlich für die Datenerhebung ist die Stadt Haldensleben – Der Bürgermeister–, Markt 20-22, 39340 Haldensleben, Tel. Behördennummer 115 oder +49 3904-479 0;
E-Mail: buergermeister@haldensleben.de
Die personenbezogenen Daten werden im Bauamt, Abt. Stadtplanung/ Umwelt, Tel +49 3904-479 0,
E-Mail: baumspende@haldensleben.de verarbeitet.
Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten
Die Datenschutzbeauftragte der Stadt Haldensleben, Markt 20-22, 39340 Haldensleben erreichen Sie unter Tel. Behördennummer 115 oder +49 3904 479 2313, E-Mail: datenschutz@haldensleben.de
Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
Eine Baumpatenschaft übernehmen Sie in Form einer Geldspende.
Ihre Daten werden zu folgenden Zwecken verarbeitet:
- Organisation und Steuerung Ihrer Baumspende für das Baumpatenschaftsprogramm „Ein Baum für Haldensleben“,
- Ablauf und Koordination des Baumpatenschaftsprogramms „Ein Baum für Haldensleben“ für die Ausstellung einer Spendenbescheinigung, die Anfertigung der Patenschaftsurkunde sowie zur Kontaktpflege und ggf. nähere Abstimmungen im Rahmen Ihrer Patenschaft,
2.1 Gewünschte Außendarstellung der einzelnen Baumpaten im Form eines analogen, auf Wunsch als digitales auf www.haldensleben.de öffentlich einsehbaren Widmungsschildes des Baumpatenschaftsprogramms „Ein Baum für Haldensleben“ und für die Abstimmung von Parameter, wie Spendenansinnen, Wunschzitat, Formatierung usw.
Die Verarbeitung Ihrer Daten erfolgt aufgrund der folgenden Rechtsgrundlangen mit expliziter Zustimmung zur Speicherung personenbezogener Daten:
Ihre Daten werden auf der Grundlage von Artikel 6 Abs. 1 a der DSGVO in Verbindung mit § 99 KVG LSA, sowie § 10b EStG und §§ 29b bis 31c AO verarbeitet.
Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten
Zur Erfüllung dieser Aufgabe dürfen Ihre Daten an folgende Geschäftsbereiche weitergegeben werden:
-
- Bürgermeister der Stadt Haldensleben
- Wirtschafts- und Finanzausschuss der Stadt Haldensleben
- Hauptausschuss der Stadt Haldensleben (Zuwendungen über 500 EUR bis 150.000 EUR)
- Stadtrat der Stadt Haldensleben (bei Zuwendungen über 150.000 EUR)
- Kämmerei der Stadt Haldensleben
- Fachbereich 601 der Stadt Haldensleben
- Fachbereich 401 der Stadt Haldensleben
- Kommunalaufsicht Landkreis Börde (Bornsche Str. 2, 39340 Haldensleben) (Zuwendungen bis 500 EUR)
- Finanzämter des LSA
- KULTUR-Landschaft Haldensleben-Hundisburg e.V.
- Birka Schulze CD Werbestudio
- KID Magdeburg GmbH
Die Beschlussvorlagen sind für die öffentlichen Sitzungen des Stadtrates und der Ausschüsse über die Homepage der Stadt Haldensleben www.haldensleben.de öffentlich zugänglich und enthalten den Vor- und Nachnamen und Adresse des Zuwendungsgebers, den Spendenbetrag, das Spendendatum und den Spendenzweck.
Im Übrigen werden Ihre Daten nur dann weitergegeben, wenn hierzu eine sachliche Notwendigkeit oder rechtliche Verpflichtung besteht oder Sie darin eingewilligt haben.
Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten
Personenbezogene Daten in Bezug auf 1. Organisation und Steuerung werden bis zur vollständigen Abwicklung des Patenschaftsbegehrens (u.a. Zuordnung von Geldeingängen bei der Stadtkasse, Absprachen zur Patenschaft sowie weitere Betreuung der Baumpaten, z.B. Einladung zum Tag des Baumes) gespeichert. Die steuerlichen Aufbewahrungsfristen ergeben sich aus den §§ 169 – 171, 228 – 232 AO.
Personenbezogene Daten in Bezug auf 2. Ablauf und der Koordination und 2.1 zur gewünschten Außendarstellung müssen so lange gespeichert werden, wie die Baumpaten eine Veröffentlichung des Widmungstexts im Rahmen der Darstellung des Baumpatenschaftsprogramms „Ein Baum für Haldensleben“ auf www.haldensleben.de wünschen, mindestens jedoch für einen Zeitraum von drei Jahren, um ggf. Ersatz des Baumschildes bei Verlust ermöglichen zu können.
Betroffenenrechte
Nach der EU-DSGVO stehen Ihnen folgende Rechte zu:
Gemäß Art. 15 DSGVO haben Sie ein Recht auf Auskunft des Verantwortlichen, ob betreffende personenbezogenen Daten verarbeitet werden. Ist dies der Fall, so haben Sie ein Recht auf Auskunft über diese Daten und Information zu den Verarbeitungszwecken; die Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden; die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, gegenüber denen Ihre personenbezogenen Daten offengelegt worden sind oder werden; falls möglich die geplante Speicherdauer bzw. die Kriterien für die Festlegung der Dauer.
Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 EU-DSGVO).
Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 EU-DSGVO).
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die Stadt Haldensleben, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
Nach Art. 77 Abs. 1 DSGVO besteht ein Beschwerderecht beim Landesbeauftragten für den Datenschutz Sachsen-Anhalt, Leiterstraße 9, 39104 Magdeburg, Telefon +49 391 81803-0, Telefax 49 391 81803-33, poststelle@lfd.sachsen-anhalt.de.
Wenn Sie in die Verarbeitung durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, ist diese stets zukunftswirksam widerruflich.
Pflicht zur Bereitstellung der Daten
Die Zurverfügungstellung Ihrer Daten ist zum Zweck 1. Organisation und Steuerung, 2. Ablauf und der Koordination und 2.1 zur gewünschten Außendarstellung (soweit die Spende nicht anonym und ohne Urkunde, Widmungsschild usw. erfolgen soll) und für das Ausstellen der Zuwendungsbestätigung erforderlich.
Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht angeben, kann eine Kontaktpflege, due Ausstellung einer Spendenbescheinigung sowie die Anfertigung der Patenschaftsurkunde und des Widmungsschildes nicht erfolgen.
Erläuterung der Abkürzungen
Art. – Artikel
EStG – Einkommensteuergesetz
AO – Abgabenordnung
EU-DSGVO – Datenschutzgrundverordnung der Europäischen Union
KAG LSA – Kommunalabgabengesetz des Landes Sachsen-Anhalt