Hundehaltung Abmeldung wegen Abgabe des Hundes
Für die Inanspruchname dieser Dienstleistung ist eine Terminbuchung erforderlich.
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Die Halterin oder der Halter des Hundes, der im Hunderegister gespeichert ist, muss die zuständige Stelle über die Abgabe des Hundes unter Angabe des Abgabetages unterrichten.
Die Halterin oder der Halter eines im Einzelfall gefährlichen Hundes muss darüber hinaus bei Aufgabe des Haltens des Hundes den Namen und Anschrift der neuen Hundehalterin oder des neuen Hundehalters unverzüglich schriftlich der zuständigen Stelle mitteilen.
An- Um- und Abmeldung von Hunden in Haldensleben
Folgende Unterlagen sind vorzulegen:
Anmeldung:
- Bereits ausgefülltes Formular zur Anmeldung eines Hundes (nicht verpflichtend bei persönlicher Vorsprache)
- gültiges Personaldokument
- Impfausweis des Hundes
- Haftpflichtversicherungsnachweis (Police bzw. Versicherungsschein)
- Formular Hundeanmeldung
Ummeldung:
- bereits ausgefülltes Formular zur Ummeldung eines Hundes (nicht verpflichtend bei persönlicher Vorsprache)
- gültiges Personaldokument
Abmeldung:
- bereits ausgefülltes Abmeldung eines Hundes (nicht verpflichtend bei persönlicher Vorsprache)
- gültiges Personaldokument
- Hundesteuermarke
- Tierärztliche Bescheinigung, wenn vorhanden
- Formular Hundeabmeldung/Hundeummeldung
Gebühren:
- Gebührenfrei für Hunde, die vor dem 1. März 2009 geboren sind.
- Für alle anderen Hunde gilt (ab 01.06.2024):
Anmeldung |
20 Euro |
Um- und Abmeldung |
10 Euro |
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt.
Frist
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Es werden Gebühren nach der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt (AllGO LSA) erhoben.
- Bescheinigung über die Änderungsmitteilung
Gebühr: Mindestens 7,00 EUR, höchstens 20,00 EUR. (Vorkasse: nein)
Erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.