Verlängerung des Bewohnerparkausweises beantragen
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Ihren Anwohnerparkausweis können Sie auf Antrag verlängern lassen.
Beantragung eines Bewohnerparkausweises in Haldensleben
Folgende Unterlagen sind vorzulegen:
- ein gültiges Personaldokument
- Zulassung des Fahrzeuges
Zu beachten!
- Wenn der Antragsteller nicht der Fahrzeughalter ist, muss zusätzlich eine schriftliche Bestätigung des Fahrzeughalters über die dauerhafte Nutzung des Fahrzeuges durch den Antragsteller vorgelegt werden.
- Wenn sich der Antragsteller bei der Beantragung durch eine bevollmächtigte Person vertreten lässt, ist zusätzlich eine Vollmacht des Antragstellers vorzulegen.
Gebühr:
- Bei Neubeantragung und jährlicher Verlängerung: 25 Euro
- Bei Änderungen (z.B. bei Fahrzeugwechsel innerhalb
der Gültigkeitsdauer) 10 Euro
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt bei den Straßenverkehrsbehörden.
Voraussetzungen
- Sie sind im Bewohnerparkgebiet meldebehördlich registriert und Sie wohnen dort auch tatsächlich
- es ist kein Privatstellplatz vorhanden
- das Fahrzeug ist auf Sie zugelassen oder Sie nutzen das Fahrzeug dauerhaft
Verfahrensablauf
Gehen Sie am besten persönlich bei der zuständigen Stelle vorbei und legen Sie die Unterlagen dort vor.
In einigen Städten und Gemeinden können Sie den Bewohnerparkausweis auch schriftlich oder elektronisch verlängern lassen. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung, welche Unterlagen Sie in diesem Fall übersenden müssen.
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
- bisherige Anwohnerparkausweis
- aktueller Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
- Zulassungsbescheinigung I (alt: Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung II (alt: Fahrzeugbrief)
- Nutzungsbescheinigung, wenn der Antragsteller/die Antragstellerin nicht der Fahrzeughalter ist
-
bei Beantragung durch einen Vertreter
- Vollmacht
Es können ggf. weitere Unterlagen erforderlich sein.