Kinderreisepass Status abfragen
Wenn Sie einen Kinderreisepasses beantragt haben, können Sie jederzeit Auskunft über den Bearbeitungsstatus einholen.
Volltext
Die Ausstellung eines neuen Kinderreisepasses dauert bis zu sechs Wochen. Sie können den Bearbeitungsstand jederzeit telefonisch, persönlich und in vielen Fällen auch auf elektronischem Wege abfragen.
Kosten
keine
Übersicht zur Beantragung von Personaldokumenten für Minderjährige
Hinweise für die Beantragung von Personaldokumenten für Minderjährige:
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Notwendige Unterlagen
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- Geburtsurkunde des Kindes
- Biometrisches Lichtbild (ausschließlich vom Fotografen)
- Wenn vorhanden, alten Kinderreisepass/Ausweis mitbringen
Zu beachten:
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- Die Zustimmung aller Sorgeberechtigten sowie deren Personalausweise/Reisepässe müssen vorliegen.
- Es genügt, wenn ein Sorgeberechtigter persönlich bei der Beantragung anwesend ist und vom anderen Sorgeberechtigten eine schriftliche Einverständniserklärung und dessen Personalausweis/Reisepass zur Beantragung vorlegt.
Wichtig:
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- Bei NICHT verheirateten Sorgeberechtigten ist zusätzlich der Sorgerechtsbeschluss vorzulegen.
- wenn ein Sorgeberechtigter verstorben ist, die Sterbeurkunde
- bei allein Sorgeberechtigten eine aktuelle Negativbescheinigung (nicht älter als 3 Monate) vom zuständigen Jugendamt
- nach Ehescheidung das rechtskräftige Scheidungsurteil mit Sorgerechtsentscheidung. Ist nichts zum Sorgerecht geregelt. ist nach Nr. 1 zu verfahren.
ACHTUNG: Für Abholung bzw. Empfang des Dokumentes ist die Zustimmung aller Sorgeberechtigten erforderlich.
- Einverständniserklärung Kinderreisepass / Personalausweis vor Vollendung des 16. Lebensjahres
- Vollmacht zur Abholung von Dokumenten Minderjähriger
Dokumente für Minderjährige |
Gebühren |
Austellungsdauer |
Kinderreisepass bis 12 Jahre | 13,00 Euro | sofort |
Vorläufiger Personalausweis | 10,00 Euro | sofort |
Personalausweis | 22,80 Euro | 3 – 4 Wochen |
Reisepass |
37,50 Euro |
3 – 4 Wochen |
Expresszuschlag für Reisepass |
32,00 Euro |
4 – 5 Werktage |
Frist
keine
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt, in der Sie den Kinderreisepass beantragt haben.
Erforderliche Unterlagen
- die Nummer des beantragten Kinderreisepasses (auf dem Zahlungsbeleg, den Sie bei der Beantragung erhalten haben)
- In manchen Fällen wird auch eine PIN zugeteilt, die bei der Statusabfrage anzugeben ist.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Mancherorts wird bei der Beantragung des Kinderreisepasses ein Informationsblatt zur Abfrage des Bearbeitungsstatus ausgehändigt. Folgen Sie in diesem Fall einfach der dort beschriebenen Anleitung.
- Bietet die Behörde im Serviceportal eine Online-Abfrage an, so finden Sie zu dieser Beschreibung einen entsprechenden Link.
- Sie können jederzeit auch persönlich oder telefonisch nach dem Bearbeitungsstand Ihres Dokumentes fragen.
Voraussetzungen
keine