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Hauptwohnsitz anmelden


Ab sofort können in Haldensleben alle Schritte der Wohnsitzanmeldung online durchgeführt werden. Über den Link hinter der Schaltfläche "Onlinedienst" werden Sie zur Internetseite: https://wohnsitzanmeldung.de weitergeleitet. Dort können Sie sich ausführlich über den Dienst informieren und ihn starten, wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen. Ein kurzes Erklärvideo finden Sie auch hier, etwas weiter unten.

Logo eWA
Quelle: Freie und Hansestadt Hamburg Senatskanzlei

Möchten Sie den Online-Dienst nicht nutzen, klicken Sie einfach auf: „Jetzt einen Termin reservieren” und erledigen Ihr Wohnsitz-Anliegen persönlich im Bürgerbüro.

Erklärvideo: So funktioniert die elektronische Wohnsitzanmeldung (eWA)

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Volltext

Wenn Sie eine neue Wohnung beziehen, müssen Sie sich bei der für die neue Wohnung zuständigen Meldebehörde anmelden. Dies gilt unabhängig davon, ob Sie aus einem anderen Wohnort zu- oder innerhalb des bisherigen Wohnortes umziehen. Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch eine Online-Anmeldung möglich.

An-, Ab- und Ummeldung von Wohnsitzen - Übersicht / Formulare

Folgende Unterlagen sind vorzulegen:

  • Vorhandene Personaldokumente (wenn der Personalausweis bereits abgelaufen ist oder bei der Anmeldung nur ein Reisepass oder ein nicht von deutschen Behörden ausgestelltes Personaldokument vorgelegt werden kann, muss zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung der Zuzugsgemeinde vorgelegt werden. Diese sollte nicht älter als drei Monate sein).
  • Bei Zuzug aus dem Ausland und bereits früherer Meldung in Deutschland ist auch ein Nachweis (Meldebestätigung) über die letzte Wohnung in Deutschland vor Wegzug in das Ausland vorzulegen
  • Bei Wegzug in das Ausland kann die Abmeldung maximal eine Woche vor dem tatsächlichen Auszug vorgenommen werden.
  • Eine Abmeldung ist nur notwendig, wenn Sie keine neue Wohnung in Deutschland beziehen. Wird eine neue Wohnung innerhalb Deutschlands bezogen, erfolgt lediglich die Anmeldung bei der zuständigen Einwohnermeldebehörde des neuen Wohnsitzes!

Formular Wohnungsgeberbestätigung
Fragebogen zur Bestimmung der Hauptwohnung

Bei An- und Ummeldung von Minderjährigen sind zusätzlich vorzulegen:

  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Bei alleinigem Sorgerecht eine aktuelle Negativbescheinigung des zuständigen Jugendamtes (nicht älter als drei Monate)
  • Bei nichtverheirateten Sorgeberechtigten den Beschluss über die gemeinsame elterliche Sorge im Original
  • Bei gemeinsamen Sorgerecht die Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten gemäß § 17 und 22 Bundesmeldegesetz
    (Entfällt, wenn ein gemeinsamer Haushalt der Sorgeberechtigten mit dem/n minderjährigen Kind/ern begründet wird

Formular Einverständnis Sorgeberechtigter bei Umzug Minderjähriger


Ansprechpunkt

Die Meldebehörde Ihres neuen Wohnortes ist zuständig.

Voraussetzungen

Bezug einer Haupt- oder alleinigen Wohnung oder Änderung einer Nebenwohnung zur Hauptwohnung bzw. zur alleinigen Wohnung.

Frist

Sie sind verpflichtet, sich nach Einzug innerhalb von zwei Wochen bei der für die neue Wohnung zuständigen Meldebehörde anzumelden.

Verspätete Anmeldungen können mit einem Bußgeld geahndet werden.

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

Für die persönliche Anmeldung vor Ort in Ihrer Meldebehörde benötigen Sie:

  • Personalausweis und/oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben
  • Wohnungsgeberbestätigung oder entsprechendes Zuordnungsmerkmal

Folgende Daten beziehungsweise Unterlagen werden zusätzlich benötigt von

  • aus dem Ausland zugezogenen Personen: die letzte Wohnanschrift in Deutschland (Anmeldebestätigung, Tag des Ein- und Auszugs)
  • betreute Personen: schriftliche Vollmacht oder Betreuerausweis
  • Personen, die nicht selbst erscheinen können: schriftliche Vollmacht und Ausweisdokumente der anzumeldenden Person

Wird eine Online-Anmeldung angeboten, benötigen Sie:

  • ein eingerichtetes Nutzerkonto (BundID),
  • einen gültigen Personalausweis mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion und persönlicher Identifikationsnummer (PIN),
  • ein NFC-fähiges Smartphone, auf dem die Ausweis-App 2 installiert ist,
  • Wohnungsgeberbestätigung oder entsprechendes Zuordnungsmerkmal